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Sonntag, 2. November 2014

Klatsche für Dr. Felke/Goerg der gerne seitenlang über mein angebliches "Geschäftsmodell" fabuliert.....billig in der Krise zu kaufen, zu kündigen und dann zu 100% zu realisieren.....buy low....sell high.....// OLG Frankfurt 4 U 97/14 jetzt in Juris,,,,Koch vs Solarworld...

OLG Frankfurt 4 U 97/14 jetzt in Juris,,,,Koch vs Solarworld...

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Langtext
Gericht: OLG Frankfurt 4. Zivilsenat
Entscheidungsdatum:
17.09.2014
Aktenzeichen: 4 U 97/14
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 314 BGB, § 490 BGB
Kündigung von Anleihen in Form von Schuldverschreibungen


eine ganz entscheidende Passage zu Erwerbszeitpunkt / Erwerbspreis und Kenntnissen.....


74 

Auch der Kaufzeitpunkt der Anleihen durch die Klägerin erst nach Bekanntgabe finanzieller
Schwierigkeiten der Emittentin Anfang 2013 zu einem Marktpreis von nur 22 % des Nennwertes
ist für die Ausübung des Kündigungsrechts unerheblich.


Da Juris kostenpflichtig ist....eine weitere Quelle....

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 4 U 97/14   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
    Rückzahlungsanspruch des Anlegers nach außerordentlicher Kündigung einer Unternehmensanleihe im Rahmen der Restrukturierung
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2014, 2521
  • rolf´s solarworld blog: Das erste obsiegende Urteil eines ...

    rolfssolarworldblog.blogspot.com/.../das-erste-obsiegende-urteil-eines-ol...
     
    22.09.2014 - 4 U 97/14 2-18 Ö 429/13 Landgericht OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL In dem Rechtsstreit
  • rolf`s griechenland blog: Dieser Dr. Felke von Görg der ...

    rolfsgriechenlandblog.blogspot.com/.../dieser-dr-felke-von-gorg-der-mif...
     
    19.09.2014 - Felke hat gerade am Mi dieser Woche iSn Solarworld (4 U 97/14) eine ... Denn es besteht kein Kündigungsrecht zugunsten der Kläger und die ...

  • Donnerstag, 2. Oktober 2014

    Ich finde das unredlich um nicht zu sagen das hier der Versuch unternommen wird das Gericht in Sachen MIFA zu täuschen. (Hier gibt uns die Deutsche Bank und deren Anwälte ja gerade ein Lehrstück)


    Donnerstag, 2. Oktober 2014

    Ich finde das unredlich um nicht zu sagen das hier der Versuch unternommen wird das Gericht in Sachen MIFA zu täuschen. (Hier gibt uns die Deutsche Bank und deren Anwälte ja gerade ein Lehrstück)

    Werte Anwälte nn
     
    besten Dank für Klageerwiderung MIFA seitens RA Felke.
     
    Auf Seite 25 berühmt er sich der gefestigten Rechtsprechung des LG Frankfurt in der Ablehnung von Kündigungsklagen (Solarworld).
     
    U.a. zitiert er ein Urteil das wie das Schicksal so will unsere Tochter nn betrifft. (2-18 O 429/13)
     
    Sein SS ist vom 25.9.2014.
     
    Am 17.9.2014 also über eine Woche vorher hat er beim 4. Senat OLG in einer knapp 1-stündigen Verhandlung hinnehmen müssen das dieses abweisende LG-Urteil zu nahezu 100% gedreht wurde. (attached).
     
    Ich finde das unredlich um nicht zu sagen das hier der Versuch unternommen wird das Gericht in Sachen MIFA zu täuschen. (Hier gibt uns die Deutsche Bank und deren Anwälte ja gerade ein Lehrstück)
     
    Beste Grüsse
     
    Rolf Koch

    Samstag, 13. September 2014

    Ist Görg von Schorisch in die Pflicht genommen worden ? // Demnach könnten neben dem damaligen Vorständen Nedim Cen und Andreas von Zitzewitz auch die Unternehmensberatungen McKinsey, KPMG, Alvarez & Marsal sowie die Kanzlei Görg in den Fokus rücken, berichten mit dem Verfahren vertraute Personen. Das Gesamtvolumen möglicher Forderungen wird mit rund 100 Millionen Euro beziffert.

    Insolvenzverschleppung?Q-Cells Insolvenzverwalter fordert Millionenbeträge von Q-Cells-Beratern und Managern

    Autor: Redaktion w:o
     |  04.09.2013, 11:46  |  1349 Aufrufe  |  0   |  
    Der Insolvenzverwalter des Solarunternehmens Q-Cells, Henning Schorisch, will von früheren Managern des Unternehmens und beteiligten Sanierungsberatern Beträge in Millionenhöhe zurückfordern und hat bereits Klage gegen die Großkanzlei Hengeler Mueller eingereicht. Das berichtet die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf einen Sprecher des Insolvenzverwalters. Hengeler Mueller hatte Q-Cells während des vorinsolvenzlichen Sanierungsversuchs zwischen September 2011 und April 2012 juristisch beraten.
     
    „Ob und inwieweit gegen weitere Berater oder Verantwortliche der damaligen Q-Cells SE Forderungen gestellt oder Klage erhoben wird, wird noch geprüft“, sagte der Sprecher dem Magazin. Demnach könnten neben dem damaligen Vorständen Nedim Cen und Andreas von Zitzewitz auch die Unternehmensberatungen McKinsey, KPMG, Alvarez & Marsal sowie die Kanzlei Görg in den Fokus rücken, berichten mit dem Verfahren vertraute Personen. Das Gesamtvolumen möglicher Forderungen wird mit rund 100 Millionen Euro beziffert.
     
    Im Kern geht es nach Informationen der „WirtschaftsWoche“ um die Frage, wann das Unternehmen insolvenzreif war. Der Q-Cells-Vorstand hatte am 3. April 2012 Insolvenzantrag gestellt, nachdem ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt das Management zu der Erkenntnis brachte, dass der Sanierungsplan nicht länger realistisch war. Das OLG hatte in einem Präzedenzfall den Rettungsplan des Holzverarbeiters Pfleiderer gekippt, der ähnlich wie bei Q-Cells den Verzicht der Anleihegläubiger auf ihre Ansprüche vorsah.
     
    Nach Ansicht des Q-Cells-Insolvenzerwalters hätte der Vorstand jedoch nicht das OLG-Urteil abwarten dürfen, sondern zeitnah zu der Entscheidung der Vorinstanz im November 2011 Insolvenz anmelden müssen. Das Gros der Zahlungen des Unternehmens, die ab diesem Zeitpunkt bis zur Antragstellung erfolgt sind, will Schorisch nun zurück fordern und stützt sich dabei auf ein Gutachten des früheren BGH-Richters Hans-Peter Kirchhof.

    "Ob und inwieweit gegen weitere Berater oder Verantwortliche der damaligen Q-Cells SE Forderungen gestellt oder Klage erhoben wird, wird noch geprüft", teilte der hww-Sprecher mit, ohne auf weitere Details einzugehen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche könnten an dem Q-Cells-Verfahren beteiligte Unternehmensberater von McKinsey, KPMGund Alvarez & Marsal in den Fokus rücken. Auch Berater der Kanzlei Görg waren involviert. Zudem soll der Verwalter Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand prüfen

    EXKLUSIVInsolvenzverfahrenQ-Cells-Insolvenzverwalter verklagt Hengeler Mueller

    04. September 2013
    Der Insolvenzverwalter des Solarunternehmens Q-Cells, Henning Schorisch, will von früheren Managern des Unternehmens und beteiligten Sanierungsberatern Beträge in Millionenhöhe zurückfordern. Quelle: dpaBild vergrößern
    Der Insolvenzverwalter des Solarunternehmens Q-Cells, Henning Schorisch, will von früheren Managern des Unternehmens und beteiligten Sanierungsberatern Beträge in Millionenhöhe zurückfordern.Quelle: dpa
    von Henryk Hielscher und Florian Zerfaß
    Großkonflikt in der Saniererzunft: Der Insolvenzverwalter des Solarunternehmens Q-Cells will Millionenbeträge von Beratern und Managern zurückfordern.
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    Wann ist ein Unternehmen pleite? Die Kernfrage des deutschen Insolvenzrechts gewinnt derzeit eine ungeahnte Dimension: Nach Informationen der WirtschaftsWoche will der Insolvenzverwalter des Solarunternehmens Q-Cells, Henning Schorisch, von früheren Managern des Unternehmens und beteiligten Sanierungsberatern Beträge in Millionenhöhe zurückfordern. Nach Angaben eines Sprechers des Verwalters wurde bereits am 28. August Klage gegen die Großkanzlei Hengeler Mueller eingereicht. Zuvor sollen außergerichtliche Gespräche gescheitert sein, berichten mit dem Fall vertraute Personen.
    "Ob und inwieweit gegen weitere Berater oder Verantwortliche der damaligen Q-Cells SE Forderungen gestellt oder Klage erhoben wird, wird noch geprüft", teilte der hww-Sprecher mit, ohne auf weitere Details einzugehen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche könnten an dem Q-Cells-Verfahren beteiligte Unternehmensberater von McKinsey, KPMGund Alvarez & Marsal in den Fokus rücken. Auch Berater der Kanzlei Görg waren involviert. Zudem soll der Verwalter Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand prüfen.

    Insolventer SolarkonzernQ-Cells-Gläubiger bekommen Geld aus Insolvenzmasse

    Gute Nachrichten für die Gläubiger von Q-Cells: Aus der Insolvenzmasse des Solarkonzerns soll ein Großteil der Forderungen beglichen werden – zumindest in kleinen Teilen.
    Insolventer Solarkonzern: Q-Cells-Gläubiger bekommen Geld aus Insolvenzmasse
    Die Auseinandersetzung dürfte die Saniererzunft in den nächsten Monaten in Atem halten. Mit Schorisch, Partner der renommierten Insolvenzkanzlei hww wienberg wilhelm, auf der einen Seite und etlichen Sanierungspromis und Vorzeigekanzleien auf der anderen Seite, stehen sich Schwergewichte in der Insolvenzbranche gegenüber. Mehr noch: Dem Konflikt kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Je nach Ausgang könnte der ohnehin schmale Grat, den Sanierungs- und Insolvenzexperten bei der Beratung taumelnder Unternehmen beschreiten, demnächst noch schwerer passierbar werden. Letztlich könnte sogar das Geschäftsmodell von Sanierungsberater ins Wanken geraten.
    Im Kern geht es um die Frage, wann das Unternehmen insolvenzreif war. DerQ-Cells-Vorstand hatte am 3. April 2012 Insolvenzantrag gestellt, nachdem ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt das Management von Q-Cellszu der Erkenntnis brachte, dass der Sanierungsplan nicht länger realistisch war. Das OLG hatte kurz zuvor in einem Präzedenzfall den Rettungsplan des Holzverarbeiters Pfleiderer gekippt. Pfleiderer wie Q-Cells wollten bei Anleihegläubigern den Verzicht auf Forderungen durchsetzen und dafür das 2009 erneuerte Schuldverschreibungsgesetz nutzen, das es ermöglicht hätte, den Schuldenschnitt mit 75-Prozent-Mehrheit umzusetzen. Schon in der ersten Instanz, vor dem Landgericht Frankfurt, war Pfleiderer mit dem Ansatz gescheitert. Doch die Berater von Hengeler Mueller, die parallel bei beiden Unternehmen im Einsatz waren, rechneten mit einem anderen Ausgang des Falls vor dem OLG. Doch auch dort entschieden die Richter, dass die Schuldverschreibungsregelung nicht greift. Q-Cells hätte - wie nach dem alten Gesetz vorgesehen - eine einstimmige Entscheidung erreichen müssen. Bei der damaligen Konstellation ein unwahrscheinliches Szenario. Das Management meldete Insolvenz an.
    Die Frage, die der Q-Cells-Verwalter nun aufwirft, lautet: War die Havarie vor dem Oberlandesgericht nicht absehbar, die Situation also schon vorher offensichtlich ausweglos? Nach seiner Ansicht hätte der Vorstand  nicht das OLG-Urteil abwarten dürfen, sondern bereits zeitnah zur Entscheidung der Vorinstanz im November 2011, Insolvenz anmelden müssen. Das Gros der Zahlungen des Unternehmens, die ab diesem Zeitpunkt bis zur Antragstellung erfolgt sind, will Schorisch nun offenbar über Anfechtungen wieder zurück fordern. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzung über die Möglichkeiten von Verwaltern, die Beraterhonorare zurück zu fordern, mehrere Urteile des Bundesgerichtshof befassen sich mit dem Thema und stecken den Rechtsrahmen ab. Doch die Beträge, um die es bei Q-Cells geht, sprengen alle bekannten Fälle.

    Solare ZitterpartieEin Jahr Q-Cells unter koreanischer Führung

    Der Ex-Weltmarktführer will Finanzkraft aus Asien mit Technologie aus Deutschland verknüpfen.
    Solare Zitterpartie: Ein Jahr Q-Cells unter koreanischer Führung
    So stehen bei Q-Cells Honorare in Höhe von insgesamtknapp 10 Millionen Euro im Feuer, heißt es im Umfeld der Beteiligten. Mehr noch: Auf den damaligen Vorstandschef Nedim Cen und seinen Finanzvorstand Andreas von Zitzewitz könnten noch weitaus höhere Forderungen zukommen, die Rede ist von Gesamtbeträgen an der 100-Millionen-Euro-Marke. Die Vorstände müssen aus der Perspektive des Verwalters für sämtliche Zahlungen gerade stehen, die in den Monaten zwischen dem eigentlich notwendigen Antragszeitpunkt und der tatsächlichen Antragsstellung liegen. Da sich der Vorstand aber gleichfalls insolvenzrechtlich beraten ließ, stellt sich auch hier die Frage nach einer möglichen Haftung der beteiligten Juristen bei Hengeler & Co.
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    Die betroffenen Berater und Juristen wollten sich gegenüber der WirtschaftsWoche nicht zu der Auseinandersetzung äußern. Im Umfeld einzelner Beteiligter werden die Erfolgsaussichten jedoch wenig überraschend als "äußerst gering" eingeschätzt. Zugleich wird der Fall in der Branche mit Argusaugen verfolgt. "Das ist ein grundsätzliches Problem", sagt der Restrukturierungsberater einer überregionalen Kanzlei. "Wenn Sie ein Krisenmandat übernehmen, stellt sich immer die Frage, wie bekomme ich die Honorarforderungen insolvenzfest." Sollte Schorisch Erfolg haben, sehen Sanierungspraktiker die Gefahr, dass die bei Insolvenzen ohnehin erheblichen Risiken noch stärker in den Vordergrund rücken und Restrukturierer künftig zum denkbar frühesten Zeitpunkt die Reißleine ziehen. Entsprechend aufgewühlt ist die derzeitige Stimmungslage in der Branche.

    Solarzellen-HerstellerInsider-Skandal bei Q-Cells

    Die Insolvenz von Q-Cells schlug im vergangenen Jahr hohe Wellen - nun entwickelt sich der Fall zum Wirtschaftskrimi. Ein hochrangiger Staatsmanager soll in einen Insiderhandel mit Solaraktien verstrickt sein.
    Solarzellen-Hersteller: Insider-Skandal bei Q-Cells
    Schorisch gegen den Rest der Sanierungswelt? Schorisch hat sich mit dem Gutachten des ehemaligen BGH-Richter Hans-Peter Kirchhof gewappnet. Doch es soll bereits einen Gegengutachten existieren - ebenfalls aus der Feder eines früheren BGH-Richters - dass handwerkliche Fehler in der Argumentation sieht.

    weitere Artikel

    Bei hww dürfte man sich die Entscheidung nicht einfach gemacht haben. "Ein Insolvenzverwalter ist gesetzlich zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubigergemeinschaft verpflichtet. Dazu zählt nicht zuletzt, dass er sowohl Anfechtungsansprüche durchsetzen muss, als auch Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung von Formalien bei der Abrechnung von Leistungen gemäß Rechtsprechung ergeben", heißt es offiziell von hww.
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    Allerdings ist der Geltendmachung der Ansprüche auch eine Auslegungsfrage. Zudem könnte das Verfahren Auswirkungen auf künftige Bestellungen von hww-Verwaltern haben. Durch die Neuregelung des Insolvenzrechts haben Sanierungsberater etwa in so genannten Schutzschirmverfahren eine deutlich stärkere Position bei der Auswahl des Sachwalters. Dass sie nun angesichts derQ-Cells-Gemengelage verstärkt auf hww setzen, darf bezweifelt werden.