EXKLUSIVInsolvenzverfahrenQ-Cells-Insolvenzverwalter verklagt Hengeler Mueller
04. September 2013
Wann ist ein Unternehmen pleite? Die Kernfrage des deutschen Insolvenzrechts gewinnt derzeit eine ungeahnte Dimension: Nach Informationen der WirtschaftsWoche will der Insolvenzverwalter des Solarunternehmens Q-Cells, Henning Schorisch, von früheren Managern des Unternehmens und beteiligten Sanierungsberatern Beträge in Millionenhöhe zurückfordern. Nach Angaben eines Sprechers des Verwalters wurde bereits am 28. August Klage gegen die Großkanzlei Hengeler Mueller eingereicht. Zuvor sollen außergerichtliche Gespräche gescheitert sein, berichten mit dem Fall vertraute Personen.
"Ob und inwieweit gegen weitere Berater oder Verantwortliche der damaligen Q-Cells SE Forderungen gestellt oder Klage erhoben wird, wird noch geprüft", teilte der hww-Sprecher mit, ohne auf weitere Details einzugehen. Nach Informationen der WirtschaftsWoche könnten an dem Q-Cells-Verfahren beteiligte Unternehmensberater von McKinsey, KPMGund Alvarez & Marsal in den Fokus rücken. Auch Berater der Kanzlei Görg waren involviert. Zudem soll der Verwalter Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand prüfen.
Die Auseinandersetzung dürfte die Saniererzunft in den nächsten Monaten in Atem halten. Mit Schorisch, Partner der renommierten Insolvenzkanzlei hww wienberg wilhelm, auf der einen Seite und etlichen Sanierungspromis und Vorzeigekanzleien auf der anderen Seite, stehen sich Schwergewichte in der Insolvenzbranche gegenüber. Mehr noch: Dem Konflikt kommt grundsätzliche Bedeutung zu. Je nach Ausgang könnte der ohnehin schmale Grat, den Sanierungs- und Insolvenzexperten bei der Beratung taumelnder Unternehmen beschreiten, demnächst noch schwerer passierbar werden. Letztlich könnte sogar das Geschäftsmodell von Sanierungsberater ins Wanken geraten.
Im Kern geht es um die Frage, wann das Unternehmen insolvenzreif war. DerQ-Cells-Vorstand hatte am 3. April 2012 Insolvenzantrag gestellt, nachdem ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt das Management von Q-Cellszu der Erkenntnis brachte, dass der Sanierungsplan nicht länger realistisch war. Das OLG hatte kurz zuvor in einem Präzedenzfall den Rettungsplan des Holzverarbeiters Pfleiderer gekippt. Pfleiderer wie Q-Cells wollten bei Anleihegläubigern den Verzicht auf Forderungen durchsetzen und dafür das 2009 erneuerte Schuldverschreibungsgesetz nutzen, das es ermöglicht hätte, den Schuldenschnitt mit 75-Prozent-Mehrheit umzusetzen. Schon in der ersten Instanz, vor dem Landgericht Frankfurt, war Pfleiderer mit dem Ansatz gescheitert. Doch die Berater von Hengeler Mueller, die parallel bei beiden Unternehmen im Einsatz waren, rechneten mit einem anderen Ausgang des Falls vor dem OLG. Doch auch dort entschieden die Richter, dass die Schuldverschreibungsregelung nicht greift. Q-Cells hätte - wie nach dem alten Gesetz vorgesehen - eine einstimmige Entscheidung erreichen müssen. Bei der damaligen Konstellation ein unwahrscheinliches Szenario. Das Management meldete Insolvenz an.
Die Frage, die der Q-Cells-Verwalter nun aufwirft, lautet: War die Havarie vor dem Oberlandesgericht nicht absehbar, die Situation also schon vorher offensichtlich ausweglos? Nach seiner Ansicht hätte der Vorstand nicht das OLG-Urteil abwarten dürfen, sondern bereits zeitnah zur Entscheidung der Vorinstanz im November 2011, Insolvenz anmelden müssen. Das Gros der Zahlungen des Unternehmens, die ab diesem Zeitpunkt bis zur Antragstellung erfolgt sind, will Schorisch nun offenbar über Anfechtungen wieder zurück fordern. Tatsächlich gab es in der Vergangenheit immer wieder Auseinandersetzung über die Möglichkeiten von Verwaltern, die Beraterhonorare zurück zu fordern, mehrere Urteile des Bundesgerichtshof befassen sich mit dem Thema und stecken den Rechtsrahmen ab. Doch die Beträge, um die es bei Q-Cells geht, sprengen alle bekannten Fälle.
So stehen bei Q-Cells Honorare in Höhe von insgesamtknapp 10 Millionen Euro im Feuer, heißt es im Umfeld der Beteiligten. Mehr noch: Auf den damaligen Vorstandschef Nedim Cen und seinen Finanzvorstand Andreas von Zitzewitz könnten noch weitaus höhere Forderungen zukommen, die Rede ist von Gesamtbeträgen an der 100-Millionen-Euro-Marke. Die Vorstände müssen aus der Perspektive des Verwalters für sämtliche Zahlungen gerade stehen, die in den Monaten zwischen dem eigentlich notwendigen Antragszeitpunkt und der tatsächlichen Antragsstellung liegen. Da sich der Vorstand aber gleichfalls insolvenzrechtlich beraten ließ, stellt sich auch hier die Frage nach einer möglichen Haftung der beteiligten Juristen bei Hengeler & Co.
Die betroffenen Berater und Juristen wollten sich gegenüber der WirtschaftsWoche nicht zu der Auseinandersetzung äußern. Im Umfeld einzelner Beteiligter werden die Erfolgsaussichten jedoch wenig überraschend als "äußerst gering" eingeschätzt. Zugleich wird der Fall in der Branche mit Argusaugen verfolgt. "Das ist ein grundsätzliches Problem", sagt der Restrukturierungsberater einer überregionalen Kanzlei. "Wenn Sie ein Krisenmandat übernehmen, stellt sich immer die Frage, wie bekomme ich die Honorarforderungen insolvenzfest." Sollte Schorisch Erfolg haben, sehen Sanierungspraktiker die Gefahr, dass die bei Insolvenzen ohnehin erheblichen Risiken noch stärker in den Vordergrund rücken und Restrukturierer künftig zum denkbar frühesten Zeitpunkt die Reißleine ziehen. Entsprechend aufgewühlt ist die derzeitige Stimmungslage in der Branche.
Schorisch gegen den Rest der Sanierungswelt? Schorisch hat sich mit dem Gutachten des ehemaligen BGH-Richter Hans-Peter Kirchhof gewappnet. Doch es soll bereits einen Gegengutachten existieren - ebenfalls aus der Feder eines früheren BGH-Richters - dass handwerkliche Fehler in der Argumentation sieht.
Bei hww dürfte man sich die Entscheidung nicht einfach gemacht haben. "Ein Insolvenzverwalter ist gesetzlich zur bestmöglichen Befriedigung der Gläubigergemeinschaft verpflichtet. Dazu zählt nicht zuletzt, dass er sowohl Anfechtungsansprüche durchsetzen muss, als auch Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung von Formalien bei der Abrechnung von Leistungen gemäß Rechtsprechung ergeben", heißt es offiziell von hww.
Allerdings ist der Geltendmachung der Ansprüche auch eine Auslegungsfrage. Zudem könnte das Verfahren Auswirkungen auf künftige Bestellungen von hww-Verwaltern haben. Durch die Neuregelung des Insolvenzrechts haben Sanierungsberater etwa in so genannten Schutzschirmverfahren eine deutlich stärkere Position bei der Auswahl des Sachwalters. Dass sie nun angesichts derQ-Cells-Gemengelage verstärkt auf hww setzen, darf bezweifelt werden.













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