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Freitag, 29. August 2014

den ganzen Klimmzügen von Goerg aus angeblichen Geschäftsmodellen bei einer Klage auf Erfüllung des Leistungs-Versprechens einer IHTSV ist § 796 hinzu zuziehen....

§ 796
Einwendungen des Ausstellers

Der Aussteller kann dem Inhaber der Schuldverschreibung nur solche Einwendungen entgegensetzen, welche die Gültigkeit der Ausstellung betreffen oder sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen.

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